CONDITIONS

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma VSW für Verbraucher/Wiederverkäufer

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
    für alle Verträge, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (Käufer, Kunden) über die vom Auftragnehmer angeboten Waren/Dienstleistungen oder Leistungen
    schließen.
  2. Das Personal des Auftragnehmers, insbesondere das Call-Center, ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern im Zusammenhang mit dem
    Vertrag zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (unter anderem Interneteingabemasken) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält
    sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.
  2. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, Fax- oder E-Mail-Bestätigung des
    Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  3. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax
    oder E-Mail) niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Die Preise verstehen sich bei Abholung in 08459 Neukirchen. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum
    Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines
    Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers
    werden pauschal mit einer Gebühr von € 10,00 (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
  4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne
    Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des
    Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des
    Auftragwertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 20,00 (inkl. Umsatzsteuer) übersteigt, vorab
    die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  6. Bei fristgerechter Stornierung eines Auftrages, wie in diesem Absatz benannt, durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin,
    ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 20,00 (inkl. Ust.) zu zahlen. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf
    Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich (info@vsw24.de) und nur dann möglich, solange dem Auftragnehmer noch keine
    Druckdaten übermittelt worden sind.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

  1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
    übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate
    kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber
    haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu
    verantworten sind.
  2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen
    keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der
    Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein
    dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ 5 Lieferzeiten

  1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers schnellstmöglich, spätestens
    jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen.
  2. Bei vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei
    Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
  3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
    Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt
    sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminsüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der
    schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet
    werden, es ei denn, der Aufraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des
    Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

§ 6 Periodische Arbeiten

  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 7 Gefahrenübergang – Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergegeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk
    des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

  1. Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die
    Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der
    Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl,
    kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch
    bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
  3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der
    Auftraggeber das Material liefert. (4) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder
    Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne
    Interesse ist.
  5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare
    weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
  6. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen,
    übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst.
    Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
  7. Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers
    ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weißt nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
  8. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur
    bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
  9. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  10. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
  11. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

§ 9 Haftung auf Schadenersatz

  1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer
    Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer anzeigt.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbe¬son¬dere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist
    auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte
    Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens
    des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den
    Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die
    Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 11 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme, Vorauskasse, Barzahlung, oder Paypal. Bei
    Nachnahmelieferungen entsteht eine zusätzliche Nachnahmegebühr in Höhe von: beim Standardversand und Expressversand € 9,00 (inkl. MwSt.). Bei Vorauskasse erheben
    wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,00 (inkl. MwSt.).
  2. Wird die Annahme verweigert. so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenersatzpauschale von € 24,90 inkl. MwSt. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine
    Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen. der dann zugrunde gelegt
    wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen. der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem
    Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
  3. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss. sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. sofern nicht
    schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
  4. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis € 1.000.00 in bar gegen Aushändigung einer
    Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder
    Postscheckkonto erfolgen.
  5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und
    Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt. trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den
    Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden. so ist der Auftragnehmer berechtigt. die Zahlung zunächst auf
    Kosten. dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt. wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber
    jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  8. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

§ 12 Patente/Urheberrechte/Marken

  1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen
    freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.
  2. Die Freistellungsverpflichtung wie in § 12 (1) benannt, des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Vorraussetzung für
    die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand
    des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  3. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
    1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
    2. den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand
      bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  1. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen
    verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den
    Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§ 14 Copyright

  1. Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich
    der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die
    Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
    übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers
    bzw. des Dritten über.
  2. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des
    geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

§ 15 Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht
    als vertraulich.

§ 16 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen
    besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
    Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob
    fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe § 9).
  3. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,80 (inkl.
    MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden.
  5. Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der
    Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu
    übermitteln.

§ 17 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
    Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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